Verpflichtende Sprachstandsfeststellung für alle Kinder, deren Schulpflicht im August 2020 beginnt
Sehr geehrte Eltern,
für Kinder, welche im Zeitraum 01. 10. 2013 bis zum 30. 09. 2014 geboren sind, beginnt die Schulpflicht im August 2020.
Damit sind diese Kinder verpflichtet, an der Sprachstandsfeststellung teilzunehmen. Die Sprachstandsfeststellung findet im Jahr vor der Einschulung in den Kindertagesstätten statt und wird durch ausgebildete Erzieher durchgeführt. Auch Eltern, deren Kinder keine Einrichtung besuchen, sind verpflichtet, ihre Kinder zur Sprachstandsfeststellung in einer Kindertagesstätte anzumelden! Termine dazu werden in den jeweiligen Kitas bekannt gegeben. Bei festgestelltem Sprachförderbedarf besteht dann die Pflicht, an einem Sprachförderkurs in einer Kindertagesstätte teilzunehmen.
Eltern, deren Kinder sich am Verfahren zur Sprachstandsfeststellung beteiligt haben, erhalten eine Teilnahmebestätigung. Diese Teilnahmebestätigung ist bei der Anmeldung gemäß § 4 Absatz 1 Grundschulverordnung in der zuständigen Schule vorzulegen.
Die Verpflichtung zur Teilnahme der Kinder an der Sprachstandsfeststellung ergibt sich aus dem § 37 Absatz 1 und 2 sowie dem § 41 Abs. 1 Satz 2 des Brandenburgischen Schulgesetzes in Verbindung mit § 3 Abs. 1 der Verordnung zur Durchführung der Sprachstandsfeststellung und kompensatorischen Sprachförderung.
R. Neumann
Schulleiterin